Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, Verbrauchern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Unsere Angebote und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen des Absenders werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Angebote werden nach der Umzugsgutsliste/Moverscan durch Kunden oder Besichtigung beim Kunden von uns erstellt.

Der Kunde kann CityUmzugsGroup über seine Webseite, per E-Mail oder Telefonisch zunächst bestimmte Informationen über den Umzug zukommen lassen. Online geschieht dies durch vollständiges Ausfüllen des auf der Homepage von CityUmzugsGroup bestehenden Bestellformulars (Digitale Besichtigung oder Expressanfrage) unter Angabe aller dort geforderten Informationen und Unterlagen. Diese Angaben müssen inhaltlich zutreffend sein. Sie bilden die Grundlage für die von CityUmzugsGroup berechneten Kosten und die spätere Durchführung des Umzugs im Rahmen der Planung. Falsche, ungenaue oder unterlassene Angaben gehen zu Lasten des Kunden. Sie können Mehrkosten verursachen oder dazu führen, dass der Umzug am geplanten Tag nicht durchgeführt wird.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderliche Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzugs rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere das Umzugsgut zu verpacken. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen als Zusatzleistungen bei CityUmzugsGroup gebucht hat.

Falls erforderlich, ist der Kunde für die Einholung von behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum des Umzugs am Ein- und Auszugsort verantwortlich. Soweit der Kunde bei CityUmzugsGroup als Zusatzleistung die Besorgung einer Halteverbotszone für den Auszugsort und/oder den Einzugsort gebucht hat, ist CityUmzugsGroup verpflichtet, sich um die Besorgung von Halteverbotszonen für den mit dem Kunden vereinbarten Umzugszeitraum zu bemühen. Die Besorgung von Halteverbotszonen steht insbesondere jeweils unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung.

Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, CityUmzugsGroup sämtliche aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die für das betreffende Umzugsgut erforderlichen Dokumente/ Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen, Zolldokumente – soweit jeweils erforderlich – zur Verfügung zu stellen. Entsprechend § 451b Abs. 3 S. 2 HGB ist CityUmzugsGroup nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu prüfen.

Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. sichern zu lassen. Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen Transportsicherung ist CityUmzugsGroup nicht verpflichtet.

Bei Abholung des Transportgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass an der Beladestelle kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass er selbst an der Be- und Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist er daran gehindert, benennt der Kunde CityUmzugsGroup einen bevollmächtigten Dritten, der zur Absendung bzw. Inempfangnahme des Umzugsgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden und zur Abnahme der Leistungen von CityUmzugsGroup berechtigt ist. Der Kunde hat seinen Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu informieren.

Bei Verspätungen die dadurch entstehen, dass der Kunde abwesend ist oder auch nicht vor Ort ordnungsgemäß vertreten wird, ist die CityUmzugsGroup berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30,00 € netto pro angefangener halben Stunde pro vor Ort anwesendem Umzugsmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist CityUmzugsGroup berechtigt, ohne die Erbringung ihrer Umzugsdienstleistungen den vertraglich vereinbarten Frachtlohn dem Kunden im Wege des pauschalierten Schadensersatzes vollständig zu berechnen. Dem Kunden ist in beiden Fällen der Nachweis gestattet, der geltend gemachte Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der Kunde an, die Be- und/oder Entladestelle sei für einen Lkw bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen und ist dies am Tage der Auftragsdurchführung durch abgestellte Fremd-Pkw oder andere Hindernisse nicht der Fall, so werden seitens CityUmzugsGroup Mehrkosten auf Grund Mehraufwandes in Höhe von 35,00 € netto pro angefangener Stunden und Arbeiter für die Zeit des Be- und Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, die vom Auftraggeber als vorhanden angegeben, am Tage der Auftragsausführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, in welche weniger als 50 % des zu transportierenden Gutes hineinpassen.

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Angaben zum Ein- und Auszugsort (wie beispielsweise lokale Begebenheiten, Meter angaben bei Laufwegen zum/vom LKW/Fahrzeug, Quadratmeterangaben, Zimmeranzahl, Personen im Haushalt, Aufzug/Stockwerkangaben, Kellerräume, Inhalt der Umzugsgutsliste etc.).

Unsere Angebote beziehen sich stets nur auf die in der Umzugsgutsliste /Bilder aufgeführten Gegenstände (Umzugsgut), die für das Umzugsgut im Angebot aufgeführten Kubikmeter Angaben ( Ladungsumfang ) sowie die im Angebot unter der Rubrik „Leistungsbeschreibung“ angegebenen Leistungen und Nebenleistungen. Weder in der Umzugsgutsliste noch in der Rubrik „Leistungsbeschreibung“ angegebenes Umzugsgut, Leistungen oder Nebenleistungen sind von unserem Angebot und dem vereinbarten Entgelt nicht erfasst und vom Absender zusätzlich zu vergüten.

Zusätzlich zu vergüten sind insbesondere auch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Ist der Absender jedoch ein Verbraucher, zählt stets auch die Ausführung sonstiger auf den Umzug bezogener Leistungen, wie die Verpackung und die Kennzeichnung des Umzugsgutes zu unserer Leistung, auch wenn dies nicht gesondert als Leistung aufgeführt ist.

Wir sind berechtigt, einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranzuziehen.

Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Unsere Außenmitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen des Absenders an uns zu übermitteln.

Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von uns gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten nebst diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Absender übersandt. Von den weitergehenden gesetzlichen Informationspflichten sind wir freigestellt.

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird. Möbel Abbau- und Aufbau werden standardmäßig vorgenommen – fallen dazu notwendige Dübel arbeiten an oder Arbeiten, die mit Schwierigkeiten bei der Demontage/Montage, z. B. durch Ausbaggerungsarbeiten/neue Vernagelungen (wie zum Beispiel bei IKEA-PAX-Schränken usw.) vorgenommen werden müssen, ist der Spediteur berechtigt, hierzu den notwendigen Mehraufwand und Arbeitszeit in Rechnung zu stellen, falls nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde.

Änderung des Umzugsdatums

Eine Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss ist möglich, soweit das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung mehr als 15 Tage in der Zukunft liegt und das neue Umzugsdatum nicht innerhalb der nächsten 15 Tage (ab Zeitpunkt der Änderung) liegt.

Die Bearbeitungsgebühr für die Änderung des Umzugsdatums beträgt 49,95 € netto. zzgl.

Sofern das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung weniger als 15 Tage entfernt liegt, ist keine Änderung des Umzugsdatums mehr möglich

CityUmzugsGroup räumt dem Kunden ein Stornierungsrecht wie folgt ein:

Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss, jedoch mindestens 15 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat CityUmzugsGroup einen Anspruch auf 20 % der vereinbarten Vergütung.

Storniert der Kunde den Vertrag später als 15 Tage, jedoch mindestens 8 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat CityUmzugsGroup einen Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung.

Storniert der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat die CityUmzugsGroup einen Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung.

Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, soweit der ursprünglich vereinbarte Umzugstermin bereits einmal nach Vertragsschluss durch den Kunden verschoben und diese Verschiebung durch CityUmzugsGroup akzeptiert wurde.

Stornierungen sind ausschließlich in Schriftform per E-Mail oder per Post an CityUmzugsGroup zu senden.

Verbraucherstreitbelegungsgesetz

CityUmzugsGroup beteiligt sich nicht an Verbraucherstreitbelegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbelegungsgesetz. Hierzu ist CityUmzugsGroup auch nicht verpflichtet.

Trinkgelder

Trinkgelder sind mit unserer Rechnung nicht berechenbar.

Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an uns auszuzahlen.

Transport – und Umzugsgutsversicherung

Bei Beschädigung des Umzugsgutes während des Umzugs durch uns, besteht eine Versicherung gemäß § 7 Güterkraftverkehrsgesetz.

Haftung

Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Beförderung von Umzugsgut gemäß den §§ 451 ff. HGB.

Unsere Haftung wegen Verlust oder Beschädigung von Umzugsgut ist auf einen Höchstbetrag von 620,00 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindliche Geräte wie z. B. Wasch -, Spülmaschinen, Kühlschränke, Plattenspieler, Fernseher -, Radio – und Hi-Fi – Geräte, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung sind wir nicht verpflichtet.

Es besteht die Möglichkeit, eine weitergehende Haftung als die gesetzliche mit CityUmzugsGroup zu vereinbaren oder eine Transportgüterversicherung abzuschließen.

Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker, haften wir nur für sorgfältige Auswahl.

Elektro- und Installationsarbeiten

Unsere Mitarbeiter sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel – und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet und hierzu auch nicht berechtigt.

Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders gegenüber unserem Unternehmen, haben wir nicht zu verantworten. Gleiches gilt bei Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen gegenüber zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Mitarbeitern.

Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes durch uns, ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

Haftung des Absenders

Der Absender hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, Schäden und Aufwendungen unseres Unternehmens, die verursacht werden, durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, durch Fehler, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Urkunden, die für eine amtliche Behandlung, insbesondere eine Zollabfertigung vor der Ablieferung des Gutes erforderlich sind sowie durch das Unterlassen einer allgemeinen, formlosen Unterrichtung über eine von dem Gute ausgehende Gefahr, zu ersetzen. Ist der Absender ein Verbraucher, hat er die Schäden und Aufwendungen nur zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden trifft.

Besondere Haftungsausschlussgründe

CityUmzugsGroup ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);

Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);

Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern CityUmzugsGroup den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB)

Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1 Nr.6 HGB);

Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 5. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. CityUmzugsGroup kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn CityUmzugsGroup alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Im Falle der Kündigung des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer gemäß § 415 Abs. 2 HGB der Anspruch auf mindestens ein Drittel des für den Transport geschuldeten Entgelts zu.

Das vereinbarte Entgelt ist bei Inlandstransporten am Umzugstag oder per Überweisung eingehend vor Umzugstag auf unserem Konto, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.

Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten, oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegenüber unseren Ansprüchen aus dem Umzugsertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein Einwand nicht entgegensteht.

Abtretung

Wir sind auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die uns aus dem von uns abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an ihn abzutreten.

Lagervertrag

Im Falle der Lagerung des Umzugsguts durch uns, gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports ( ALB ).

Diese werden dem Absender auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Rechtswahl; Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Absender Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Ort unserer vom Absender mit der Transportbeauftragten Niederlassung. Wir sind auch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen, ist eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

Datenschutz

CityUmzugsGroup verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrags und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.

Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der CityUmzugsGroup hingewiesen.